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Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung bei Beschimpfung als Kollegenschwein

Glück hatte ein Arbeitnehmer, der seinen Vorgesetzten als “Kollegenschwein” bezeichnete. Der Arbeitgeber kündigte seinem Arbeitnehmer fristlos, hilfsweise ordentlich aufgrund folgender Geschichte. Der Arbeitnehmer hatte gesundheitliche Probleme. Der Arbeitgeber führte mit dem Arbeitnehmer ein Gespräch über die Wiedereingliederung in die Arbeit. Der Arbeitnehmer bat seinen Arbeitgeber, in ein anderes Team versetzt zu werden. Er begründete dieses damit, dass sein Vorgesetzter ein “Kollegenschwein” sei. Der Arbeitgeber führte das Gespräch ohne Zurechtweisung des Arbeitnehmers fort. Später reagierte der Arbeitgeber mit der fristlosen, hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Der Arbeitnehmer erhob hiergegen fristgerecht die Kündigungsschutzklage. Sowohl das erstinstanzliche Gericht als auch das Berufungsgericht (LAG Düsseldorf, 07.05.2014, 11 Sa 905/13) gaben dem Arbeitnehmer Recht. Es hätte genügt, die verbale Entgleisung des Arbeitnehmers mit einer Abmahnung zu ahnden. Dabei spiele auch eine Rolle, dass der Arbeitgeber das Gespräch mit dem Arbeitnehmer fortgeführt habe, ohne diesen zurechtzuweisen.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer frühern Entscheidung (BAG, 10.12.2009 – 2 AZR 534/09) geurteilt, dass Beleidigungen, die vertraulich unter Kollegen abgegeben werden, eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigen. Denn der Arbeitnehmer dürfe darauf vertrauen, dass seine Äußerungen über den kleinen Kollegenkreis nicht hinausgingen. Die Entscheidungen sollte gleichwohl keine Einladung zu Verunglimpfungen und Beleidigungen sein. Zwar ist auch ein Arbeitnehmer in einem Betrieb berechtigt, seine Meinung zu äußern. Dieses Grundrecht der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz findet jedoch seine Schranken im Recht der persönlichen Ehre der anderen Mitarbeiter, der Vorgesetzten und des Arbeitgebers. Beleidigungen könne daher grundsätzlich eine (fristlose) Kündigung rechtfertigen (und zwar auch ohne vorherige Abmahnung). Allerdings sollte man auch nicht jede Äußerung auf die Goldwaage legen. Arbeitnehmer “mit Maulkorb” tragen häufig nicht zur Entwicklung eines Unternehmens bei.